Press release

Staatsanwälte beschönigen Deutschlands Rolle bei Drohnenangriff mit zivilem Opfer in Somalia

Date
August 30, 2017
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NEW YORK—Deutsche Staatsanwälte versuchen die Rolle Deutschlands bei einem US- Drohnenangriff zu beschönigen, bei dem ein unschuldiger somalischer Hirte getötet wurde, meldet die Open Society Justice Initiative heute.

Die von der Organisation beauftragten Rechtsanwälte haben heute Beschwerde gegen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Zweibrücken und der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingelegt, die sich geweigert haben, den Sachverhalt um den 2012 mit wesentlicher Unterstützung des US-Militärstützpunktes Ramstein und der AFRICOM-Kommandozentrale in Stuttgart durchgeführten Drohnenangriff weiter zu ermitteln. Im Juni dieses Jahres hatten beide Staatsanwaltschaften entschieden, einer Strafanzeige, die im Auftrag des Sohnes des Hirten erstatten wurde, nicht weiter nachzugehen.

„Nach nur flüchtiger Prüfung akzeptierten die Staatsanwälte blind, dass ihre Regierung nichts von den US-Angriffen wusste und daher keine Verantwortung für die von deutschem Boden aus durchgeführten Angriffe übernimmt“, sagt Amrit Singh, die mit diesem Fall befasste Rechtsanwältin der Open Society Justice-Initiative.

„Das ist ein besorgniserregender Präzedenzfall, in einer Zeit, in der die Anzahl der Drohnenangriffe unter der Trump-Regierung zugenommen haben. Europäische Länder sollten rechtswidrige Tötungen durch Drohnenangriffe verhindern, anstatt sie zu ermöglichen.“

Laut Berichten war die Attacke nicht gegen den verstorbenen Hirten gerichtet, sondern gegen Mohamed Sakr, ein in Großbritannien geborenes, mutmaßliches Mitglied der somalischen Extremistengruppe Al-Shabaab, der ebenfalls während des Angriffs getötet wurde. Der Vorfall wurde weder von der deutschen noch von der US-Regierung offiziell anerkannt. 

Rechtsanwälte, die den Sohn des Hirten vertreten, haben bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken im September 2015 eine Strafanzeige erstattet und fordern eine strafrechtliche Untersuchung der Tötungen der beiden Männer.

Die Strafanzeige geht davon aus, dass deutsche Beamten für die Tötungen der beiden Männer mitverantwortlich sein könnten, da Deutschland zwei US-Einrichtungen beherbergt, die für die Planung und Durchführung von Drohnenangriffen in Afrika unentbehrlich sind: der US-Luftwaffenstützpunkt in Ramstein, der eine entscheidende Rolle bei der Ausführung von US-Drohneneinsätzen weltweit spielt, und das Hauptquartier des US-Militärkommandos für Afrika (AFRICOM) in Stuttgart, das für alle militärischen Einsätze in Afrika verantwortlich ist.

Am 29. Mai 2017 entschied die Staatsanwaltschaft in Stuttgart, die Rolle der Mitarbeiter von AFRICOM in diesem Drohnenangriff nicht weiter zu untersuchen. Und am 13. Juni 2017 entschied die Staatsanwaltschaft Zweibrücken ebenso in Bezug auf Mitarbeiter der US-Militärbasis in Ramstein.

Die Staatsanwälte meinen, dass es keine zureichenden Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat gäbe. Ihrer Meinung nach, hat die deutsche Regierung keine Verpflichtung gesetzeswidrige Handlungen von Ländern zu verhindern, die ihre Einrichtungen mit der Genehmigung der entsprechenden Behören auf deutschem Boden nutzen. In Bezug auf die Strafbarkeit des US-Personals argumentieren die Staatsanwälte, dass es unter dem geltenden NATO-Truppenstatut den USA überlassen sei, Verantwortliche  strafrechtlich zu verfolgen.

Die deutschen Rechtsanwälte, die die Strafanzeige erstattet haben, haben Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Zweibrücken und Stuttgart, die für diese Verfahren zuständig sind, beantragt und erhalten. 

Rechtsanwältin Natalie von Wistinghausen sagt: „Die Beschwerdebegründung ist klar und deutlich. Die Ermittlungsakten zeigen, dass keiner der Staatsanwälte ein effektives Ermittlungsverfahren durchgeführt hat.“

Die Anwälte argumentieren in ihrer Beschwerde auch, dass der sogenannte „Global War on Terrorism“ der USA nach deutschem Recht nicht gerechtfertigt ist und dass die deutsche Regierung eine Pflicht hat, alle militärischen Maßnahmen der USA, die sich auf diesen weltweiten „Krieg gegen den Terror“ berufen und von deutschem Hoheitsgebiet aus unterstützt werden, zu verhindern.

Rechtsanwalt Eberhard Kempf sagt: „Im Gegensatz zur Darlegung der Staatsanwälte, hatte die deutsche Regierung ausreichende Kenntnis über die Verwendung ihres Hoheitsgebiets, im Zusammenhang mit diesen unrechtmäßigen Drohnenangriffen und somit eine rechtliche Verpflichtung, diese Tötungen zu verhindern. Wir hoffen, dass diese Entscheidungen nach der Beschwerde rückgängig gemacht werden.“

Die Open Society Justice-Initiative ist Teil der Open Society Foundations, dem größten privaten Geldgeber für Menschenrechtsarbeit rund um die Welt. In früheren Verfahren erzielte die Organisation erfolgreiche Urteile des Europäischen Gerichtshofs gegen Polen und Mazedonien wegen ihrer Unterstützung des US-Geheimdienstes (Central Intelligence Agency) bei geheimer Folter und Auslieferung. Die Justice-Initiative hat den Bericht Death by Drone: Civilian Harm Caused by U.S. Targeted Killings in Yemen veröffentlicht, der sich detailliert mit den zivilen Opfern von US-Drohnenangriffen in den Jahren 2012 bis 2014 im Jemen befasst.

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