Press release

Prozess gegen österreichische Agenten wegen Beherbergung eines mutmaßlichen syrischen Kriegsverbrechers soll laut Menschenrechtsgruppen Licht auf das Leiden der Opfer werfen

Date
April 14, 2023
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Die österreichische Interessengruppe CEHRI (Center for Enforcement of Human Rights International) und die Open Society Justice Initiative begrüßen den Beginn des Verfahrens gegen vier Beamte des österreichischen Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, die einen ehemaligen ranghohen syrischen Offizier versteckt hielten, gegen den in Österreich der Verdacht auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit besteht.

Die österreichische Behörde unter der damaligen Bezeichnung BVT, die mittlerweile zu der neu geschaffenen Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst  gehört, soll den syrischen Ex-Brigadegeneral Khaled Al-Halabi illegal ins Land geschleust, beherbergt sowie strafrechtliche Ermittlungen gegen ihn vereitelt haben. Der Gerichtsprozess könnte den Opfern von Folter durch syrische Staatsorgane nun die Gelegenheit bieten, über den durch die illegalen Aktivitäten der Behörde erlittenen Schaden auszusagen.

Halabi wird von Opferverbänden und Menschenrechtsgruppen beschuldigt, während seiner Zeit als Leiter einer Haftanstalt im syrischen Rakka von 2009 bis 2013 Folter und andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortet zu haben. Er gilt nach seiner Flucht aus Syrien 2015 als ranghöchster ehemaliger Nachrichtenoffizier des syrischen Assad-Regimes in Europa. Derzeit ermittelt die österreichische Staatsanwaltschaft wegen dieser Verbrechen gegen ihn, er wurde jedoch noch nicht angeklagt.

CEHRI und die Justice Initiative vertreten gemeinsam 18 syrische Folteropfer in der strafrechtlichen Ermittlung gegen Halabi. Sie appellieren an die österreichische Regierung, ihre Anstrengungen zur Verfolgung von mutmaßlichen Kriegs- und Menschenrechtsverbrechern während des syrischen Bürgerkrieges zu intensivieren.

„Die Anklage der deutschen Strafbehörden gegen Anwar Raslan, einen für Folterungen verantwortlichen früheren syrischen Offizier, war ein Durchbruch für die Folteropfer des Assad-Regimes im letzten Jahr“, sagte Tatiana Urdaneta Wittek, Anwältin und Mitglied von CEHRI. „Frankreich folgt nun dem Beispiel Deutschlands, indem es drei weitere ehemalige syrische Offiziere für Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht stellt. Aber das österreichische Justizsystem tut sich weiter schwer, Personen, die unter dem Assad-Regime gefoltert haben, zur Rechenschaft zu ziehen, obwohl es die rechtlichen Mittel dazu hätte.“

„Das Vorgehen dieser vier Geheimdienstmitarbeiter, einen mutmaßlichen Kriegsverbrecher zu beherbergen und strafrechtliche Ermittlungen zu behindern, ist ein Beleg dafür, dass Verbrechen der syrischen Regierung weiterhin unter den Teppich gekehrt werden“, sagte Steve Kostas, ein Anwalt der Justice Initiative. „Der Umstand, dass Halabi selbst frei herumläuft, ohne sich für seine Verbrechen zu verantworten, obwohl seit Jahren bekannt ist, dass er sich in Österreich aufhält, war seinen Opfern schwer zu vermitteln. Zusätzlich zu diesem Verfahren muss Österreich jede Anstrengung unternehmen, um Halabi rasch anzuklagen.“

Neben der Hilfe des BVT dabei, einen Asylstatus und eine sichere Unterkunft in Österreich zu erhalten, soll Halabi Berichten zufolge auch beträchtliche Unterstützung durch die französischen und israelischen Geheimdienste bei seiner Einreise nach Europa erhalten haben.

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